Warum die Powerbank nicht in den Restmüll darf
Eine Powerbank ist zugleich Elektrogerät und Akkuspeicher. Wird sie gepresst, beschädigt oder kurzgeschlossen, kann sie sich stark erhitzen und einen Brand auslösen. Bundesweit ist die getrennte Rückgabe über kommunale Sammelstellen oder geeignete Rücknahmestellen im Handel vorgesehen; die konkrete Annahmestelle hängt vom Wohnort ab.
Vor der Abgabe
- Powerbank nicht öffnen und den Akku nicht gewaltsam ausbauen.
- Pole oder offene Kontakte bei beschädigten Geräten mit nicht leitendem Klebeband sichern.
- Aufgeblähte, heiße oder beschädigte Powerbanks getrennt lagern und das Personal vor der Übergabe darauf hinweisen.
Eine aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbank nicht weiter laden. Abstand zu brennbaren Materialien halten und direkt beim Annahmepersonal melden.
Bundesweite offizielle Quellen
Diese Quellen erklären die Grundregel für Deutschland. Die konkrete Tonne, Abholung oder Annahmestelle wird erst nach Auswahl des Wohnorts angezeigt.
- Umweltbundesamt: Batterien und Altbatterien geprüft am 13.08.2026
- Umweltbundesamt: Elektro- und Elektronikgerätegesetz geprüft am 13.08.2026
- Umweltbundesamt: Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus geprüft am 13.08.2026
- Umweltbundesamt: Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen geprüft am 13.08.2026
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